Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CAM-Team GmbH sind ein integrierender Bestandteil aller Offerten, mündlicher und schriftlicher Verträge mit Kunden sowie aller Lieferungen und Leistungen an Kunden. Davon abweichende Vereinbarungen in Verträgen haben Vorrang. Sie müssen von CAM-Team GmbH schriftlich bestätigt werden. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

 

Angebote und Verträge

Angebote von CAM-Team GmbH sind einen Monat ab Zustelldatum an den Kunden bzw. Interessenten gültig. Auftragsverträge gelten als abgeschlossen, wenn sie sowohl vom Kunden als auch von CAM-Team GmbH schriftlich bestätigt wurden. Ausnahmsweise und für kleinere Aufträge gilt auch die beidseitige mündliche Bestätigung. In diesem Fall gelten die AGB vom Kunden als angenommen, sobald CAM-Team GmbH mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.

Steht der Kunde von CAM-Team GmbH im Zahlungsverzug, so ist CAM-Team GmbH von den vereinbarten Leistungen entbunden.

 

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist das Domizil des Kunden oder der mit dem Kunden vereinbarte Ausführungsort.

 

Kostenschätzungen

Kostenschätzungen von CAM-Team GmbH sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich von beiden Seiten so vereinbart wurde.

 

Liefer- und Leistungszeit

Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Angaben von Terminen und Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Belieferung durch die Zulieferanten von CAM-Team GmbH sowie der termingerechten vereinbarten Vorleistungen des jeweiligen Kunden von CAM-Team GmbH.

 

Verzug

Kann ein verbindlich vereinbarter Termin von CAM-Team GmbH nicht eingehalten werden, hat der Kunde mit CAM-Team GmbH eine Nachfrist, die den Umständen angemessen Rechnung trägt, zu vereinbaren und diese schriftlich zu bestätigen. Ein allfälliger Rücktritt vom Vertrag ist erst möglich, nach ergebnislosem Ablauf einer zweiten Nachfrist.

Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden oder wenn CAM-Team GmbH ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung des Vertrages behindert ist, verlängern sich die vereinbarten Liefertermine entsprechend. Entsteht infolge der Verletzung der Mitwirkungspflichten für CAM-Team GmbH ein Mehraufwand, haftet der Kunde dafür.

 

Preise

CAM-Team GmbH verrechnet Arbeiten nach effektivem Aufwand. In speziellen Fällen werden einmalige oder wiederkehrende Pauschalen vereinbart. Preise für Hard- und Software, Einrichtungsgegenstände, Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial werden zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Die Preise verstehen sich exkl. Zusatzkosten wie Transport, Mehrwertsteuer, usw.

Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist CAM-Team GmbH berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben.

 

Zahlungsbedingungen

Die von CAM-Team GmbH gestellten Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist ist CAM-Team GmbH berechtigt, Mahngebühren sowie einen Verzugszins von 5% p.a. zu erheben. Während der Dauer eines Zahlungsverzuges ist CAM-Team GmbH jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten sowie gelieferte Waren, Lizenzen usw. zurückzuverlangen. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn CAM-Team GmbH Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Abhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens.

Die Rechnungen gelten als vom Kunden geprüft und genehmigt, wenn er sie nicht innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich beanstandet.

 

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, Lizenzen und ggf. Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der CAM-Team GmbH.

 

Lieferungen ⁄ Gefahrenübergang

Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt bei CAM-Team GmbH und ggf. beim Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung bei CAM-Team GmbH und ggf. beim Frachtführer zu melden.

Die Gefahr für Waren geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

 

Abnahme der Leistungen

Die Waren und Leistungen von CAM-Team GmbH gelten als abgenommen, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen seit der Ablieferung schriftlich beanstandet werden. Die Mängel müssen wesentlich sein und detailliert beschrieben und dokumentiert werden. Mit dem produktiven Einsatz von Leistungen und Waren gelten diese auf jeden Fall als abgenommen.

 

Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche gegen CAM-Team GmbH aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte und Leistungen wird jede Haftung abgelehnt.

 

Gewährleistung

Von CAM-Team GmbH wird gewährleistet, dass ihre Leistungen und Resultate bei deren Ablieferung den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, daß für Informatikleistungen keine Garantie für vollständige Fehlerfreiheit abgegeben werden kann. CAM-Team GmbH kann deshalb nicht gewährleisten, dass die erbrachten Leistungen und gelieferten Waren ohne Fehler und für sämtliche mögliche Einsätze uneingeschränkt genutzt werden können. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern.

Werden wesentliche funktionseinschränkende Mängel welche die Leistungen und Resultate der vertraglichen Vereinbarungen betreffen innerhalb von 6 Monaten nach der Ablieferung schriftlich und detailliert beschrieben an CAM-Team GmbH mitgeteilt, verpflichtet sich CAM-Team GmbH, diese unentgeltlich nachzubessern.

Für Standardsoft- und -hardware von Dritten gelten die Rechts- und Sachgewährungsregeln der jeweiligen Hersteller. Weitergehende Gewährleistungen durch CAM-Team GmbH sind ausgeschlossen.

 

Urheberrechte

Software, die zum Lieferumfang gehört, darf nur vom Käufer benutzt werden. Er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen und auch nicht weiter verkaufen. Für Software gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrags.

 

Geheimhaltung

Sämtliche Unterlagen und Geschäftsinformationen von Kunden werden von den Mitarbeitenden der CAM-Team GmbH streng vertraulich behandelt.

Der Kunde verpflichtet sich, geschäftsinterne Informationen von CAM-Team GmbH streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde gewährt seinen Mitarbeitenden nur soweit Zugriff auf geschäftsinterne Informationen von CAM-Team GmbH, als dies zur vertragsgemässen Nutzung der Leistungen von CAM-Team GmbH nötig ist.

Die Geheimhaltungspflicht ist zeitlich unbeschränkt gültig und dauert auch nach Abschluss der vertraglichen Leistungen an.

 

Recht und Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ist das Amtsgericht in Zofingen. Anwendbar ist Schweizer Recht.

 

 

CAM-Team GmbH
Walterswil SO, 19. Oktober 2016